Eine Beratung durch den Notar ist häufig der erste Schritt eines Beurkundungsverfahrens. |
Der Notar wird kontaktiert, damit er ein bestimmtes Regelungsanliegen löst oder eine Orientierung dazu gibt, ob im Einzelfall Regelungsbedarf besteht oder nicht. Im Austausch mit den Beteiligten wird der Notar dann die konkreten Regelungsabsichten und den maßgeblichen Sachverhalt, d.h. die für das spezifische Regelungsanliegen relevanten individuellen Lebensumstände (z.B. bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen insbesondere die Familien- und Vermögensverhältnisse) ermitteln, um den Regelungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Soweit unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten bestehen, um das konkrete Regelungsziel zu erreichen, wird der Notar die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern. Es ist seine Aufgabe, die Beteiligten in die Lage zu versetzen, eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu treffen, ob etwas geregelt werden soll und wie es geregelt werden soll. |
Häufig wird im Anschluss an eine notarielle Beratung eine Beurkundung gewünscht und zu deren Vorbereitung die Erstellung eines Urkundenentwurfs in Auftrag gegeben. Weitere Informationen zur weiteren Verfahrensweise bis zur Beurkundung finden Sie hier und für den Fall, dass das Beurkundungsverfahren ohne Beurkundung - vorzeitig - endet, hier. |
Es mag auch sein, dass eine notarielle Beratung ergibt, dass tatsächlich kein Regelungsbedarf besteht oder dass zwar Regelungsbedarf besteht, aber gleichwohl auf absehbare Zeit keine notarielle Regelung gewünscht oder umsetzbar ist. Manchmal wird der Notar auch in Angelegenheiten um Rat gebeten, die von vorneherein nicht auf eine Beurkundung angelegt sind, z.B. Erläuterung des Inhalts einer bereits vorliegenden Urkunde oder eines Urkundenentwurfs, den der Notar nicht selbst erstellt hat. Häufiger Fall ist, dass jemand dem Notar ein selbst verfasstes Testament oder eine auf der Grundlage eines Formulars "aus dem Internet" ausgefüllte und unterschriebene "Vorsorgevollmacht" mit der Bitte um Stellungnahme vorlegt oder dass nach einem Erbfall die Angehörigen des Erblassers den Notar mit einer Verfügung von Todes wegen aufsuchen, damit der Notar deren Regelungsinhalte erläutert. |
Ob eine Beratungsgebühr erhoben wird, hängt davon ab, ob und wie es nach der Beratung weitergeht. |
Jede individuelle notarielle Beratung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Dies gilt nach den bundeseinheitlichen Gebührenregelungen für jegliche Kommunikation (auch telefonisch, postalisch oder per E-Mail) mit dem Ziel einer Empfehlung bzw. mit dem Ziel, ein Problem oder eine Aufgabe zu lösen oder zu dessen Lösung beizutragen. Umfasst sind rechtlicher ebenso wie wirtschaftlicher Rat sowie psychologische, verhandlungstaktische oder sonstige in den weitesten Bereich notarieller Tätigkeit fallende Ratschläge. |
Eine isolierte Beratungsgebühr entsteht aber nur, soweit der Beratungsgegenstand nicht Gegenstand eines anderen gebührenpflichtigen Verfahrens oder Geschäfts ist (siehe hier). Soweit zum Thema/Gegenstand der Beratung ein Beurkundungsauftrag erteilt wird, ist die Beratung daher mit der späteren Gebühr für die Beurkundung (sofern diese durchgeführt wird, siehe hier) oder vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens (falls keine Beurkundung durchgeführt wird, siehe hier) abgegolten. |
Wir nehmen uns also gerne Zeit für Ihre individellen Anliegen. Ein Beratungsgespräch ist dabei stets unverbindlich in der Weise, dass es nicht zu einer weitergehenden Beauftragung verpflichtet - "unverbindlich" heißt aber nicht "kostenlos". Denn eine individuelle Beratung ist kein Verkaufsgespräch, das der Notar zur Förderung seines Absatzes führt, oder ehrenamtlicher Rechtskundeunterricht, sondern eine Leistung (Amtshandlung), die breite und tiefe Fachkenntnisse, Erfahrungswissen und Zeit erfordert und die eine weitgehende Verantwortung mit sich bringt. Auch wenn Sie durch die Beratung zu der Erkenntnis oder dem Entschluss gelangen, dass Sie nichts weiter regeln wollen, müssen oder können, hat die Beratung als solche stattgefunden und auch ein Ergebnis erbracht. Das ist in etwa wie bei einer medizinischen Untersuchung, nach deren Befund keine weitergehende ärztliche Behandlung erforderlich oder erwünscht ist - eine solche Untersuchung ist auch nicht kostenlos. |