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Ihre Notare in Wiehl.
 

Der Notar muss im Regelungsbereich des GwG (so vor allem bei Immobiliengeschäften sowie bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen) stets den oder die wirtschaftlich Berechtigten eines notariellen Vorgangs identifizieren.


  • Soweit an solchen Vorgängen natürliche Personen mitwirken, deren Identität in der Regel anhand gültiger amtlicher Lichtbildausweise geprüft wird, müssen diese daher offenlegen, falls sie nicht ausschließlich für sich selbst bzw. nicht auf eigene Rechnung handeln (z.B. in Vertretungsfällen, aber auch bei der sog. mittelbaren Stellvertretung und in Treuhandkonstellationen).

  • Bei der Beteiligung von juristischen Personen und Personengesellschaften müssen diejenigen natürlichen Personen ermittelt werden, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle die juristische Person bzw. (sonstige) Gesellschaft steht. Hierzu muss ein Auszug aus dem Transparenzregister eingeholt werden. Bei Immobiliengeschäften muss dem Notar außerdem eine von den Beteiligten erstellte Dokumenation der Eigentums- und Kontrollstruktur in Textform vorgelegt werden - vorher darf keine Beurkundung durchgeführt werden. Für die Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur finden Sie auf dieser Webseite ein Formular mit erläuternden Anmerkungen. Einen Transparenzregisterauszug können wir in Ihrem Auftrag einholen.