„Wir sind für Sie da - fachkundig, pflichtbewusst und serviceorientiert.“
Ihre Notare in Wiehl.
 

Ein „e.V.“ ist ein Verein, der in das Vereinsregister des am Sitz des Vereins zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.


Aufgrund dieser Eintragung kann der Rechtsverkehr aus dem Register den Namen und Sitz des Vereins sowie seinen Vorstand und die Vertretungsbefugnisse ersehen. Die notwendigen Eintragungen müssen beim Vereinsregister vom Vorstand (in vertretungsberechtigter Zahl) angemeldet werden. Dies gilt nicht nur bei der Gründung des Vereins, sondern auch bei allen späteren Veränderungen der relevanten Umstände, vor allem Änderungen der Satzung und des Vorstands, aber natürlich auch bei der Auflösung eines Vereins.


Vereinsregisteranmeldungen müssen öffentlich beglaubigt werden.


Gerne stehen wir Ihnen für die Beglaubigung sowie für die Vorbereitung der erforderlichen Erklärungen zur Verfügung und beraten Sie auch zu allen weiteren Förmlichkeiten, die zu beachten sind.